Die Auseinandersetzungen zwischen neuem und früherem Regierungslager in Polen nehmen an Schärfe zu. Die von Premier Tusk angeordnete Auflösung der staatlichen Sender sei illegal, entschied jetzt das Verfassungsgericht. Das Kulturministerium entgegnete, das Urteil sei ungültig und das Gericht, dessen Richter von der ehemaligen nationalkonservativen PiS-Regierung ernannt wurden, kein unabhängiges Organ. Die Presse streitet mit.