Der Mensch hat ein Recht auf Klimaschutz. Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag fest, indem er die Schweiz dafür verurteilte, durch unzureichende Klimapolitik das Recht auf Schutz vor negativen Umweltveränderungen verletzt zu haben. Geklagt hatte der Schweizer Verein Klimaseniorinnen. Geht von dem Urteil mehr als nur ein Signal aus?